Erstes Smartphone: Tipps des LKA Niedersachsen zum sicheren Umgang mit Smartphone und Co

Die Sommerferien enden, die Schule beginnt. Erfahrungsgemäß finden sich dann im Ranzen der Schüler nicht nur wichtige Lernmaterialien, sondern auch: ein Smartphone. Dessen Nutzung empfiehlt das Präventionsteam des LKA Niedersachsen grundsätzlich nicht vor dem elften Lebensjahr. Für einen sicheren Umgang hat das LKA Niedersachsen zusätzlich einige Tipps zusammengestellt.

Erwachsene, die Kindern ein Smartphone überlassen, sollten sich unbedingt über den Hersteller und über die Apps informieren, die auf dem Gerät (vor)installiert sind. Dabei geht es um die Frage von Datenfluss und -verarbeitung. Beispielsweise geben manche Apps die Kontaktdaten aus dem Adressbuch weiter, andere lokalisieren die Handynutzer und lesen Daten aus.

Zudem sollten die Rechte für die jungen Smartphone-Nutzer so eingeschränkt werden, dass eigenständige Installationen nicht vorgenommen und ungewollte Abo-Abschlüsse (Klingeltöne, Erotikdienste, Spiele usw.) von Anfang an durch eine Sperre verhindert werden. Die Abschlüsse können ebenso zu hohen Kosten führen wie In-App-Käufe.

Die LKA-Experten raten, das erste Smartphone gemeinsam mit dem Kind in Betrieb zu nehmen und es dabei für weitere Gefahren zu sensibilisieren. Der Verlust des Gerätes, durch Diebstahl oder Verlieren, bedeutet gleichzeitig auch den Verlust der darauf befindlichen Daten. Deshalb gilt: Wenn das Handy nicht benötigt wird, sollte es in einer Tasche verstaut werden. So kann der ungewollte Zugriff auf private Daten wie u.a. Fotos oder Chats durch Dritte erschwert werden. Das Risiko, das private Daten von Fremden erlangt werden, besteht auch, wenn das Smartphone unbedacht in der Öffentlichkeit genutzt wird. Unbekannte können beispielsweise in Bus oder Bahn auf das Display schauen und mitlesen. Dagegen können Blickschutzfolien auf den Displays angebracht werden.

Erziehungsberechtigte und Smartphone-Anfänger sollten sich auch darüber verständigen, wie das Handy künftig genutzt werden darf. Viele beliebte Apps unterliegen einer Altersfreigabe. Das LKA rät Erziehungsberechtigten, sich darüber zu informieren. Einige Apps erlauben die Nutzung mit ihrem Einverständnis. Sollten Erziehungsberechtigte entscheiden, diese zu erlauben, sollten Regeln zur Nutzung vereinbart werden. Dabei gilt es u.a. auch, für die strafrechtliche Relevanz unbedacht versendeter Bilder zu sensibilisieren.

Gemeinsam sollten Eltern und Kinder auch festlegen, wie die Smartphone-Nutzung im Weiteren aussehen soll. Die Polizeiliche Kriminalprävention hat einen Medienvertrag entwickelt, den Eltern und Kind(er) miteinander schließen können. Er ist individuell anpassbar – etwa um das Alter des Kindes zu berücksichtigen – und kostenlos als Link abrufbar unter www.mediennutzungsvertrag.de (Button: Neuer Vertrag).