Braunschweig, Donnerstag, 14. November 2024
Am Dienstag, den 12. November 2024, führte die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig (HZA Braunschweig) mit seinen
drei Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim eine
Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durch.
Dabei handelt es sich um eine von Schwarzarbeit besonders betroffenen
Branche, in der Arbeitgeber/innen eine Sofortmeldepflicht für Ihre
Arbeitnehmer/innen haben. Arbeitnehmer/innen sind außerdem dazu
verpflichtet, Ausweispapier mit sich zu führen und bei Prüfungen vorzulegen.
Für diese Branche gilt aktuell der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41
Euro brutto je Zeitstunde.
Konkret wurden an diesem Dienstag Paketverteilzentren und die Anlieferung
bei einem Nahrungsmittelproduzenten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
geprüft sowie Standkontrollen an der A7 und der A39 eingerichtet. Insgesamt
waren 75 Zöllnerinnen und Zöllner im gesamten Bezirk des HZA Braunschweig im
Einsatz.
Die Standkontrollen wurden in Zusammenarbeit mit der Landespolizei
Niedersachsen, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität und dem
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim durchgeführt. Die Kontrolle der Fahrer
erfolgte dabei hinsichtlich der Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, der
Abgabengerechtigkeit sowie des erlaubten Aufenthalts und der ordnungsgemäßen
Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten im Rahmen von Personenbefragungen
bereits die Arbeitsverhältnisse von insgesamt 238 angetroffenen Personen
prüfen. Die Verhältnisse von 32 weiteren Personen konnten durch bereits vor
Ort vorgelegte Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Die vor Ort begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen sowie weitere
Geschäftsunterlagen müssen nun im Nachgang weiter geprüft werden. Allerdings
kam es bereits aus den Erkenntnissen am Dienstag zu der Einleitung von zwei
Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalem Aufenthalts. Außerdem
konnten bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Aufenthaltsgesetz eingeleitet werden. 51 festgestellte Sachverhalte bedürfen
nun weiterer Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Darunter
Verdachtsmomente wegen Unterschreitung des Mindestlohns, des Vorenthaltens
und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und eine Scheinselbstständigkeit.
Auch das Polizeikommissariat BAB-Braunschweig und das BALM (Außenstelle
Hannover) konnten einige Feststellungen in eigener Zuständigkeit treffen,
die jedoch bei den jeweiligen Pressestellen der Zusammenarbeitsbehörden
angefragt werden müssen. Die Zusammenarbeit verlief außerordentlich gut und
die Kolleginnen und Kollegen sprechen außerdem Ihren Dank an die
Autobahnmeisterei Braunschweig-Rünningen aus, welche die Kontrollplätze
vorher abgesperrt hatte.