Bundestagsabgeordneter Dr. Pantazis: „Eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen hätte viele Bildungseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Mit der Übergangsregelung bis En-de 2026 schaffen wir Rechtssicherheit.“
Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für die selbststän-dige Tätigkeit von Lehrkräften im Rahmen von Honorarver-trägen beschlossen. Durch das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 waren diese Lehrkräfte vom Vorwurf der Scheinselbstständigkeit bedroht. Überwiegend betroffen von dieser Rechtsprechung sind Volkshochschulen, Musikschulen und zahlreiche weitere freie Bildungsträger.
„Eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen hätte viele Bildungseinrichtungen in ihrer Existenz bedroht. Deshalb haben wir hier eine Übergangsregelung bis Ende 2026 erreichen können und damit Rechtssicherheit geschaffen – das ist eine gute Nachricht für die Bildungseinrichtungen!“, betont der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis.
Sind sich beide Vertragsparteien einig, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, könnte eine eventuell durch die Rentenversicherung festgestellte Versicherungs- und Beitragspflicht erst ab 2027 eintreten. Die Lehrkräfte müssen jedoch ihre Zustimmung dazu geben, dass die Tätigkeit als Selbstständigkeit angesehen wird.
Dr. Pantazis: „Wir sorgen dafür, dass Musikschulen und andere Bildungseinrichtungen bestehen bleiben können – auch nach dem Herrenberg-Urteil und den dadurch veränderten Prüfkriterien der Rentenversicherung. Die Einrichtungen haben jetzt genügend Zeit, um ihre Organisationsmodelle weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist, dass Lehrtätigkeit weiterhin sowohl in Beschäftigung als auch selbstständig ausgeübt werden kann. In der kommenden Legislaturperiode muss dann eine grundsätzliche gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden.“
