Ausweitung der Parkgebührenpflicht startet am 1. September

Gemäß Ratsbeschluss wird das gebührenpflichtige Parken innerhalb der Okerumflut in zwei Abschnitten ausgeweitet. Im ersten Abschnitt – südlich von Celler Straße und Fallersleber Straße sowie auf der Ostseite der Wilhelmstraße – beginnt die Gebührenpflicht am Freitag, 1. September.
Die technischen Voraussetzungen für den ersten Abschnitt sind weitgehend geschaffen: Fast alle neuen Parkscheinautomaten sind aufgestellt, aber noch deaktiviert. Die Anpassung des Handy-Bezahlsystems (PaybyPhone) wird derzeit abgeschlossen. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Veränderungen einstellen können, informiert die Verwaltung mit ausreichend Vorlauf. Eine Darstellung auf www.braunschweig.de ist in Vorbereitung. Etwa ab Mitte Juli werden vor Ort Faltblätter in die Briefkästen der Anlieger verteilt und hinter die Scheibenwischer dort parkender Autos gesteckt. Sie enthalten Angaben zu den Änderungen in der Bewirtschaftung, eine Übersichtskarte und Informationen zu Alternativen für Bewohner (Bewohnerparkausweise) sowie Langzeitparkmöglichkeiten in Parkhäusern und Park&Ride-Angeboten. Dies wird kurz vor Beginn der Gebührenpflicht noch einmal wiederholt.
So haben Menschen, die in der Parkzone gemeldet sind, ausreichend Zeit, einen Bewohnerausweis zu beantragen, mit dem sie innerhalb der Parkzone auf bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt parken können. Ein Bewohnerparkausweis kostet für sechs Monate 15,35 Euro, für ein Jahr 30,70 Euro und für zwei Jahre 61,40 Euro. Alle Infos und Online-Anträge im Serviceportal unter service.braunschweig.de/dienstleistungen.
Zusätzlich prüft die Verwaltung weitere Veränderungen:

Differenzierte Parkscheinangebote für die Parkzone I und II werden untersucht, so z. B. ein zusätzliches 24-Stunden-Ticket, das insbesondere für Besucher von Bewohnern relevant sein dürfte. Für die Schülerinnen und Schüler der innerstädtischen Berufsschulen, ist eine Lösung außerhalb der Parkgebührenordnung in Planung.
Im Rahmen des Parkraummanagements betrachtet die Verwaltung auch das Angebot an Langzeitparkplätzen in Parkhäusern. Dazu werden derzeit intensive Gespräche mit den Parkhausbetreibern geführt, um eine ganztägige Öffnung der drei städtischen Tiefgaragen zu erreichen, insbesondere um mehr attraktive Langzeitparkplätze anzubieten und den Straßenraum zu entlasten. Ein weiteres Ziel der Gespräche ist, Tiefgaragen für Pendler attraktiver zu machen. Auf Dauerstellplätze in privaten Parkhäusern kann kein direkter Einfluss genommen werden. Die Verwaltung steht dazu dennoch in Kontakt mit den Parkhausbetreibern.
Die Untersuchung der Auswirkungen der Gebührenpflicht auf den Bereich außerhalb der Okerumflut wird vorbereitet. Parkraumerhebungen werden genutzt, um die Auslastung der Parkplätze zu überprüfen. Eine Erhebung des Ist-Zustands fand im März 2023 statt, eine weitere Erhebung zum Abgleich wird nach Etablierung der Parkgebührenausweitung innerhalb der Okerumflut erfolgen. Zusätzlich beobachtet die Verwaltung die Entwicklung der Bewohnerparkausweise in regelmäßigen Abständen, um weitere Anhaltspunkte bezüglich der Veränderung des Parkdrucks zu gewinnen. Ein umfassendes Monitoring der Effekte der Ausweitung der Parkgebührenpflicht wird damit sichergestellt. Weitere Parkraummanagementkonzepte werden perspektivisch im Zuge des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) für relevante Stadtbezirke erarbeitet.

Die Bewirtschaftung des zweiten neuen Abschnitts im Norden der Innenstadt soll im Rahmen der Überprüfung der Parkgebührenordnung (und voraussichtlichen Einführung des 24-Stunden-Tickets) Anfang 2024 beginnen. Die Aufstellung der Parkscheinautomaten erfolgt auch dann mit entsprechendem Vorlauf. Die Verwaltung wird über die weiteren Schritte informieren.

Hintergrund: Warum wird die Parkgebührenpflicht ausgeweitet?

Die Innenstadt ist ein sehr dicht bebautes Gebiet mit einer hohen Nutzungsdichte, und der zur Verfügung stehende öffentliche Parkraum ist begrenzt. Zu den Bewohnern, Kunden, Besuchern von Kanzleien, Praxen und Lokalen kommen noch Besucher und Beschäftigte aus der Innenstadt hinzu. Durch die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, um die zur Verfügung stehenden Parkplätze ergibt sich ein hoher Parkdruck.

Um diesen hohen Parkdruck zu reduzieren und eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität sowie effizientes Parken in der Innenstadt zu fördern, ist die Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens erforderlich, denn kostenlose Parkplätze erzeugen zusätzlichen Kfz-Verkehr und Parkplatzsuchverkehre. Dabei hat die Ausweitung des kostenpflichtigen Parkens mit einer Höchstparkdauer primär das Ziel, das Langzeit- und Dauerparken im öffentlichen Straßenraum zu vermeiden und dadurch den Kfz-Umschlag pro Stellplatz zu erhöhen. Dabei werden gerade durch eine Einführung von kostenpflichtigem Parken die Kraftfahrer dazu bewegt, die Verkehrsmittelwahl zu überdenken und auf alternative Verkehrsmittel, wie den SPNV, den ÖPNV, das Fahrrad oder auf eine Wegekette aus verschieden Verkehrsmitteln umzusteigen. Dadurch stehen insgesamt mehr freie Parkplätze für diejenigen zur Verfügung, die darauf angewiesen sind