Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig im Einsatz

Am Dienstag, den 25.04.2023, fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe statt, an der sich auch 76 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Braunschweig beteiligten.

Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Göttingen, Hildesheim und Braunschweig waren im gesamten Bezirk des Hauptzollamts im Einsatz und führten Prüfungen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) durch.
Das Hauptzollamt Braunschweig hat bei der gestrigen Maßnahme insgesamt 344 angetroffene Personen auf den verschiedenen Baustellen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Dabei ergaben sich bereits in 25 Fällen erste Verdachtsmomente, die weitere Prüfungen durch die Beschäftigten der Zollverwaltung erfordern. Die Nachermittlungen sind umfangreich, doch erst mit Abschluss dieser, lässt sich eine konkrete Bilanz ziehen. Zuletzt haben sich die Branchenmindestlöhne im Dachdecker- und Elektrohandwerk mit Beginn des Jahres 2023 erhöht und betragen aktuell im Dachdeckerhandwerk 13,30 Euro (Lohngruppe 1) beziehungsweise 14,80 Euro brutto je Stunde (Lohngruppe 2). Im Elektrohandwerk beträgt der Mindestlohn nun 13,40 Euro brutto je Stunde und seit Oktober vergangenen Jahres ist auch der Branchenmindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk ebenfalls erhöht worden und beträgt seither 12,85 Euro brutto je Stunde. Außerdem beträgt der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk seit August 2022 13,35 Euro brutto je Stunde.
Für die sonstigen Branchen des Baugewerbes beträgt der Mindestlohn derzeit 12,00 Euro brutto je Zeitstunde nach dem Mindestlohngesetz. Für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk gibt es neben den branchenspezifischen Mindestlöhnen außerdem weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. So auch die Verpflichtung der Zahlung von Überstunden, von Zuschlägen für Arbeiten zu besonderen Zeiten, von Erschwerniszuschlägen und Sondervergütungen, von Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften. Im Bauhauptgewerbe und Gerüstbauer-Handwerk haben die Arbeitgeber zusätzlich Beiträge an die brancheneigene Urlaubskasse zu entrichten. Eine weitere Besonderheit im Baugewerbe ist das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Leiharbeitnehmer eingesetzt werden. Die zahlreichen und sich regelmäßig ändernden gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, erfordern stetige Prüfungen, um Manipulationen, Umgehungen und sonstige Verstöße festzustellen und zu ahnden.