Beschluss des Heizungsgesetzes: Eine Obergrenze bei der Förderung ist problematisch

Nach den zähen Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein vorläufiges Ende der Diskussionen mit dem am Freitag geplanten Beschluss im Bundestag absehbar. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), kommentiert in einem Statement:

„Der lange und längst nicht immer sachlich geführte Streit über die Reform des GEG hat viel Vertrauen bei den Verbraucher:innen gekostet. Sie wurden durch ständig neue Vorschläge der Politik stark verunsichert. In der Folge ist es nachvollziehbar, dass viele Wohneigentümer:innen ihr Modernisierungsvorhaben erst einmal zurückgestellt haben. Jetzt sollte die Bundesregierung einige Arbeit in die Kommunikation investieren und den Bürger:innen die neuen gesetzlichen Regelungen nachvollziehbar erläutern. Es bleibt zu hoffen, dass die kommende politische Auseinandersetzung um die EU-Gebäuderichtlinie (kurz EPBD), die weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Gebäuden vorsieht, sachlicher geführt wird.“

Becker kritisiert die Deckelung der Förderung: „Die Begrenzung der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch auf 30.000 Euro für Einfamilienhäuser läuft der im GEG vorgesehenen Vielfalt möglicher Heizungsarten zuwider. Bei der Installation einer Wärmepumpe, die Grundwasser oder das Erdreich als Energiequelle nutzt, werden die Investitionskosten über 30.000 Euro liegen. Diese Wärmepumpenarten sind aber besonders effizient und zeichnen sich durch geringe Betriebskosten aus. Die Förderkulisse bestraft die besonders wirtschaftliche Technik. Auch bei der Umstellung eines Altbaus auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe können 30.00 Euro Investitionssumme schnell überschritten sein, wenn etwa neue, wärmepumpenoptimierte Heizkörper eingebaut werden müssen. Die geplante Förderstruktur wird eine Reihe von Wohneigentümer:innen bei ihrer Umstellung auf klimafreundliche Wärme benachteiligen. Das ist nicht vermittelbar.“